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Informationen zum Referendariat

Mit dem Ersten Examen bieten sich verschiedene Optionen, um die Kenntnisse aus dem Jurastudium in der Praxis zu erproben und hierauf aufzubauen. Viele juristische Berufe setzen jedoch zwei Staatsexamina voraus, so dass der juristische Vorbereitungsdienst (Referendariat) für viele Absolvent:innen ein notwendiger Schritt auf dem Weg in die Berufswelt ist.

Das Referendariat gibt dir vielfältige Einblicke in die juristische Arbeitswelt und kann nach deinen Wünschen gestaltet werden. Daher ist es wichtig, sich genaustens mit den Voraussetzungen und Möglichkeiten des Referendariats in den verschiedenen Bundesländern auseinanderzusetzen und das für dich beste Ausbildungsverhältnis herauszufiltern. Auf dieser Seite möchten wir dir zeigen, was das Referendariat ist, wie es abläuft und was du über das Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen wissen solltest.

Das Referendariat

Ziel des juristischen Vorbereitungsdienstes ist es, die im Studium erworbenen Kenntnisse und Schlüsselqualifikationen in der beruflichen Praxis anzuwenden und zu vertiefen. Hierfür gliedert sich das Referendariat in verschiedene Ausbildungsstationen, in denen die Referendar:innen in unterschiedliche Rechtsbereiche eintauchen und wichtige Aufgaben aus diesen Arbeitsbereichen wahrnehmen. Nebenbei finden Arbeitsgemeinschaften statt, in denen das Handwerk für die praktische Arbeit vermittelt wird.

Das Referendariat gliedert sich in mehrere Stationen, wobei die Dauer, Aufteilung und Voraussetzungen von Bundesland zu Bundesland verschieden sind. Wer besondere Wünsche hinsichtlich einzelner Stationen hat, sollte sich daher ausgiebig hierüber informieren. So ist es beispielsweise nicht in jedem Bundesland möglich, seine Verwaltungsstation im Ausland zu verbringen oder einen Teil der Anwaltsstation in einem Unternehmen zu absolvieren.

Das Referendariat in Bremen gliedert sich in fünf Stationen (zum Ablauf des Referendariats):

  • Zivilstation (5 Monate)
  • Strafstation (3,5 Monate)
  • Verwaltungsstation (3,5 Monate)
  • Anwaltsstation (9 Monate)
  • Wahlstation (3 Monate)

Die Referendar:innen werden für die Ausbildung in der Zivil- und Strafstation einer Ausbildungsstelle in Bremen, Blumenthal oder Bremerhaven zugewiesen. Für die übrigen Stationen muss sich jede:r Referendar:in selbständig bewerben und ist hierbei nicht an das Land Bremen gebunden.

Ein wichtiger Teil jeder Ausbildungsstation sind die Arbeitsgemeinschaften. In diesen vermitteln Praktiker das Wissen, das du für deine Arbeit in der Ausbildungsstation benötigst. So werden beispielsweise der Aufbau und Inhalt eines zivilrechtlichen Urteils sowie das Anfertigen und Halten eines strafrechtlichen Plädoyers besprochen.

In Bremen beginnt jede Pflichtstation in der Regel mit einem dreiwöchigen Einführungslehrgang. Während dieser Zeit arbeitest du noch nicht in der Station, sondern konzentrierst dich darauf, das Handwerkzeug zu erlernen, das du für die praktische Arbeit benötigst. Während der anschließenden praktischen Ausbildung findet in der Regel wöchentlich eine Arbeitsgemeinschaft im Begleitlehrgang statt. Hier vertiefst du deine Kenntnisse und baust diese aus.

In Bremen ist die Teilnahme an den AGs nicht freiwillig, sondern verpflichtend. Durch gezieltes Feedback der Referendar:innen ist das Oberlandesgericht jedoch bestrebt, die Arbeitsgemeinschaften stetig zu verbessern und so auf ein hohes Niveau zu bringen. Daher sollte aus unserer Sicht deine Entscheidung für oder gegen ein Bundesland nicht von der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften abhängig gemacht werden.

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen stellt zwei Mal im Jahr jeweils 25 Referendar:innen ein. Das Referendariat beginnt am 1. April oder am 1. Oktober. Über die Kriterien des Auswahlverfahrens informiert das OLG in seinen Hinweisen zur Einstellung.

Da sich das Referendariat in fünf Stationen gliedert, bist du an fünf verschiedenen Ausbildungsstellen beschäftigt. Über die Einzelheiten informiert das OLG.

  • In der Zivil- und Strafstation, die die ersten 8,5 Monaten ausmachen, weist dich das OLG einer Ausbildungsstelle in Bremen, Bremen-Blumenthal oder Bremerhaven zu.
  • Im weiteren Verlauf des Referendariats kannst du selbst wählen, wo du deine Stationen verbringen möchtest. Dabei bist du nicht an Bremen gebunden, sondern hast auch die Möglichkeit, Gastreferendariate in anderen Bundesländern oder sogar im Ausland zu absolvieren.

Die Arbeitsgemeinschaften finden grundsätzlich in den Räumlichkeiten des Landgerichts Bremen statt. Die Teilnahme ist verpflichtend. Wer seine Station außerhalb vom Land Bremen absolviert, kann sich gegebenenfalls von der Begleit-AG (nicht jedoch vom Einführungslehrgang) befreien lassen. Über die Einzelheiten informiert das OLG.

Während des Referendariats erhält man eine Unterhaltsbeihilfe. Diese beträgt in Bremen aktuell 1.333,61 Euro brutto (Stand: 01.01.2020). Wenn die Voraussetzungen vorliegen, werden neben der Unterhaltsbeihilfe auch Familienzuschläge gezahlt.

Es ist möglich, neben dem Referendariat weitere Einkünfte zu erzielen:

  • In Bremen ist eine Nebentätigkeit im Umfang von bis zu acht Stunden in der Woche möglich. In der Anwalts- und Wahlstation zahlen einige Ausbildungsstellen eine Stationsvergütung, welche als Nebentätigkeit anzumelden und abzurechnen ist (zum Formular (pdf, 102 KB)). Es erfolgt jedoch eine Anrechnung des Verdienstes ab einer gewissen Höhe.
  • Da das Referendariat noch Teil der Ausbildung ist, kann, wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, gegebenenfalls noch Kindergeld erhalten.

Durch die gezielte Wahl der Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation ist es möglich, sich bereits während des Referendariats auf ein Rechtsgebiet oder einen Tätigkeitsbereich zu spezialisieren.

Darüber hinaus wählt jede:r Referendar:in im Laufe des Referendariats einen Schwerpunktbereich, der sich nach der Ausbildungsstelle in der Wahlstation bestimmt. Dieser Wahlbereich legt auch das Rechtsgebiet fest, in welchem in der mündlichen Prüfung der Aktenvortrag zu halten ist. Während der Wahlstation findet daher ein begleitender Lehrgang statt, der auf die mündliche Prüfung im jeweiligen Wahlfach vorbereitet. Die Wahlbereiche führt das OLG in seinen Hinweisen zur Einstellung auf.

Es gibt folgende Prüfungsfächer:

  • Zivilrechtspflege
  • Strafrechtspflege
  • Familie
  • Wirtschaft
  • Arbeit und Soziales
  • Staat und Verwaltung
  • Steuern

Alle wichtigen Informationen zum Start des Referendariats in Bremen findet ihr im Leitfaden (pdf, 444.5 KB).

Der Leitfaden wird regelmäßig aktualisiert. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit übernehmen. Sollten sich Fehler eingeschlichen haben, entsprechen sie nicht dem neuesten Stand oder sollten sonstige Informationen aufgenommen werden, dann teilt uns dies bitte per E-Mail mit.

Das Staatsexamen

Das große Ziel der zweijährigen Ausbildung ist das Zweite Staatsexamen. Dieses schreiben die Bremer Referendar:innen gemeinsam mit den Referendar:innen aus Hamburg und Schleswig-Holstein. Hierfür gibt es ein Gemeinsames Prüfungsamt (GPA). Im Examen ist daher kein spezifisches Wissen zum Bremer Landesrecht erforderlich. Das besondere Verwaltungsrecht ist (unter Abdruck entsprechender Normen) dennoch Prüfungsstoff.

Bei der Wahl des Referendariats ist es ratsam, sich die Anzahl der Klausuren und die Verteilung auf die einzelnen Rechtsgebiete anzusehen (mehr zum Zweiten Staatsexamen in Bremen).

Bewerbung

Du möchtest dein Rechtsreferendariat in Bremen beginnen? Das Oberlandesgericht informiert in seinen Hinweisen zur Einstellung über die Voraussetzungen der Bewerbung sowie das Einstellungsverfahren. Über deinen Antrag auf Aufnahme auf Ernennung wird zeitnah nach Ende der Bewerbungsfrist entschieden.