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Das Zweite Staatsexamen

Das Zweite Staatsexamen

Das Referendariat endet in der Regel nach zwei Jahren mit der Zweiten Staatsprüfung für Jurist:innen. Diese wird vor dem Gemeinsamen Prüfungsamt der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein (GPA) abgelegt.

Rechtsgrundlagen für das Zweite Staatsexamen sind

Das Gemeinsame Prüfungsamt informiert in der Verfügung vom 1. August 2008 über den Inhalt und den Ablauf des Zweiten Staatsexamens. Die jeweiligen Termine gibt das GPA auf seiner Homepage bekannt.

Schriftliche Prüfung (70%)

In der ersten Hälfte des 21. Ausbildungsmonats werden acht Aufsichtsarbeiten geschrieben. Für Bremer Referendar:innen stehen Räumlichkeiten in Bremen zur Verfügung. Die Aufgaben beziehen sich auf die Ausbildung in den Pflichtstationen. Sie stammen aus dem

  • Bürgerlichen Recht (vier Klausuren),
    wobei der Schwerpunkt einer Klausur im Zivilprozess-, Handels- und Gesellschaftsrecht liegt,
  • Strafrecht (zwei Klausuren) sowie dem
  • öffentlichen Recht (zwei Klausuren).

Die möglichen Klausurentypen und Aufgabenstellungen konkretisiert das GPA in den Weisungen für die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten. Die zulässigen Gesetze und Kommentare sind der Hilfsmittelverfügung zu entnehmen.

Mündliche Prüfung (30%)

Das Referendariat endet nach der Wahlstation mit der mündlichen Prüfung. Diese findet ausschließlich in Hamburg statt. Diese besteht aus einem

  • Aktenvortrag im gewählten Schwerpunktbereich (8% der Gesamtnote) und einem
  • Prüfungsgespräch. Das Prüfungsgespräch besteht aus vier Abschnitten und zwar den drei Pflichtfächern sowie dem Schwerpunktbereich (jeweils 5,5% der Gesamtnote).

Der Schwerpunkt ist im Laufe des Referendariats gemäß dem Inhalt der Wahlstation zu wählen. Dabei stehen folgende Rechtsgebiete zur Auswahl:

  • Zivilrechtspflege
  • Strafrechtspflege
  • Familie
  • Wirtschaft
  • Arbeit und Soziales
  • Staat und Verwaltung
  • Steuern

Die Inhalte sowie die zulässigen Hilfsmittel der Schwerpunktbereiche konkretisiert das GPA in seinen Weisungen zum Kurzvortrag. Es ist möglich, bei einer mündlichen Prüfung zur eigenen Examensvorbereitung zuzuhören.

Die Anmeldung erfolgt über die Referendarabteilung:
Die Personalsachbearbeitenden verfolgen den Ablauf der Stationen. Zum entsprechenden Zeitpunkt stellt das OLG die Referendar:innen beim GPA vor. Dies erfolgt durch Übersendung der Personalakten. Dann pflegt das GPA die Referendar:innen in ihr System und den jeweiligen Klausurdurchgang ein. Anschließend werden die Referendar:innen vom GPA geladen.

Am letzten Klausurtag wird mitgeteilt, wann die Prüfungsergebnisse bekanntgegeben werden.

Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung können zu diesem Termin in verschlüsselter Form elektronisch abgerufen werden. Die Seite enthält auch eine Anleitung sowie Ausführungen zu den technischen Voraussetzungen. Zudem kann die Notenabfrage jederzeit getestet werden.

Wer die Staatsprüfung im regulären ersten Versuch besteht, kann sie auf Antrag zur Verbesserung der Prüfungsnote einmal wiederholen (Notenverbesserung). Die Einzelheiten regelt § 23a der Länderübereinkunft.

Das Gemeinsame Prüfungsamt informiert auf seiner Homepage über die Organisation des Verbesserungsversuchs sowie die Höhe der zu zahlenden Gebühren. Dort findet ihr auch den Antrag auf Zulassung zur Verbesserung.

Die Kontaktdaten des Gemeinsamen Prüfungsamtes, insbesondere die Telefonnummern für Fragen zur schriftlichen oder mündlichen Prüfung findet ihr auf der Homepage des GPA.

[H1 Informationsveranstaltung]

Der APR organisiert jährlich eine Informationsveranstaltung, in der Vertreter:innen des GPA sowie Prüfer:innen im Zweiten Staatsexamen zusammenkommen und eure Fragen beantworten.

Die nächste Informationsveranstaltung wird voraussichtlich Ende 2021 stattfinden. Wir informieren dich rechtzeitig per E-Mail über den Termin. Die wesentlichen Inhalte der Gespräche und Diskussionen der letzten Jahre findest du in den jeweiligen Protokollen.

Examensvorbereitung

Für die Examensvorbereitung im Zweiten Staatsexamen empfiehlt sich in erster Linie die praktische Vorbereitung durch das Schreiben von Probeklausuren und Halten von Aktenvorträgen.

Das OLG bietet den bremischen Referendar:innen folgende Möglichkeiten, um Klausuren zu trainieren:

  • Wöchentlicher Klausurenkurs am Freitag (Klausurenkurs)
  • Pflichtübungsklausuren im Ausbildungslehrgang jeder Station
  • Probeexamen im 17. Ausbildungsmonat

Darüber hinaus findet ihr im Internet Examensklausuren aus anderen Bundesländern. Besonders empfehlenswert ist der Berliner Klausurenkurs des Berliner Kammergerichts.

Der Aktenvortrag ist wesentlicher Bestandteil der mündlichen Prüfungsleistung und eine gezielte Vorbereitung daher unabdingbar. Während des Referendariats empfiehlt es sich, in jeder Ausbildungsstation regelmäßig Aktenvorträge vor dem Ausbildenden zu halten. Weitere Übungsmöglichkeiten bietet während der Wahlstation die Arbeitsgemeinschaft in Bremen.

Darüber hinaus sollte in privaten Lerngruppen der Aktenvortrag geübt werden. Auf folgenden Seiten werden gratis Aktenvorträge zur Verfügung gestellt:

Lerngruppen sind ein wichtiger Bestandteil der Examensvorbereitung. Aufgrund der Personenbeschränkung im privaten Bereich können diese leider nicht mehr wie gewohnt stattfinden. Damit ihr trotzdem gemeinsam lernen könnt, stehen euch Konferenzräume über Jitsi zur Verfügung.

Zugangsdaten für die Online-Konferenzräume