Sie sind hier:

Hinweise und Tipps

Hinweise und Tipps zum Referendariat allgemein und speziell in Bremen

Auf dieser Seite haben wir dir hilfreiche Hinweise und Tipps zu folgenden Themen zusammengestellt:

  • Vergünstigungen und Vorteile
  • Wissenswertes im Referendariat
  • Referendar:innen als Kollegium

Informationen zum Referendariat und dem Staatsexamen

Vergünstigungen und Vorteile

Referendar:innen können den internationalen Studierendenausweis ISIC beantragen und so weltweit zahlreiche Vergünstigungen erhalten. Zudem können sie mit dem JobTicket den öffentlichen Nahverkehr vergünstigt nutzen. Darüber hinaus gibt Performa Nord durch Qualitrain verschiedene Sport-, Wellness- und Fitnessangebote.

Beschäftigte des bremischen öffentlichen Dienstes haben die Möglichkeit, ein vergünstigtes Jahresabonnement für Busse, Straßenbahnen und Regionalzüge zu bekommen ("JobTicket"). Referendar:innen können zwischen dem Ticket für Erwachsene oder für Auszubildende wählen.

Geltungsbereich

Das JobTicket gilt innerhalb der Preisstufe und Tarifzonen, für die es erworben wurde. Zusätzlich gilt es an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, Heiligabend sowie Silvester im gesamten Gebiet des VBN (mehr zu den Tarifbestimmungen).

Mitnahmemöglichkeit

Mit dem JobTicket Erwachsene können montags bis freitags ab 19.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, Heiligabend und Silvester ganztägig ein weiterer Erwachsener und bis zu vier Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren mitgenommen werden. Das JobTicket Auszubildende bietet keine Mitnahmemöglichkeit.

Antrag, Laufzeit und Kosten

Das Ticket ist drei Wochen vor Beginn der Laufzeit bei der Performa Nord zu beantragen. Das entsprechende Formular findest du auf der Homepage der Performa Nord. Das Ticket gilt für 12 Monate und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird. Über die Form und Frist der Kündigung informiert Performa Nord.

Die Kosten für das Ticket (Stufe 1) und der Aufwand von Performa Nord in Höhe von 1,49 Euro werden monatlich im Voraus von der Unterhaltsbeihilfe eingezogen.

Weitere Informationen

Vergünstigungen und Vorteile

Als Referendar:in hast du die Möglichkeit, dich bei Wellpass (vorher Qualitrain) anzumelden. Wellpass ist ein bundesweites Netzwerk aus tausenden Sport-, Fitness- und Wellnesseinrichtungen. Mit einer Mitgliedschaft hast du Zutritt zu allen Partner-Studios, Boulder- und Kletteranlagen sowie Schwimmbädern von Wellpass.

Weitere Informationen

Vergünstigungen und Vorteile

Als Referendar:in kannst du einen internationalen Studentenausweis (ISIC) beantragen. Mit diesem weltweit anerkannten Ausweis erhältst du in über 130 Ländern zahlreiche Vergünstigungen auf Flüge, Verkehrsmittel, Freizeitangebote und vieles mehr.

Und so erhältst du deine ISIC:

Der Ausweis kann online oder bei einer der vielen Ausgabestellen in Bremen beantragt werden. Er kostet 15 Euro (Stand: Januar 2021) und ist ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig. Über die Adressen und notwendigen Unterlagen informiert die Homepage des ISIC.

Vergünstigungen und Vorteile

Wissenswertes im Referendariat

An dieser Stelle möchten wir häufig gestellte Fragen beantworten und wichtige Hinweise für das Referendariat an sich geben:

Im Gegensatz zum Ersten Examen sind im Zweiten Examen nicht nur Gesetze, sondern auch Kommentare zugelassen. Das Gemeinsame Prüfungsamt (GPA) informiert in seiner Hilfsmittelverfügung über die Einzelheiten. Zudem sind Kommentare für die Aktenbearbeitung in den einzelnen Stationen hilfreich. Um nicht Unsummen für neue Kommentare auszugeben, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Stationsarbeit

Für die Arbeit in der jeweiligen Station ist es grundsätzlich nicht notwendig, Kommentare zu besorgen. Eine Ausnahme bildet die Strafstation: Wer der Staatsanwaltschaft zugeteilt ist, muss den Sitzungsdienst übernehmen, zu dem ein StPO- und StGB-Kommentar mitgebracht werden sollte.

  • Als Referendar:innen bekommt ihr zu Beginn des Referendariats Zugang zu Beck-Online. Damit habt ihr Zugriff auf verschiedene Literatur, die euch in den meisten Fällen zur Aktenbearbeitung ausreicht.
  • Wenn Beck-Online bei der Bearbeitung nicht weiterhilft, findet ihr sehr viel Fachliteratur in der Gerichtsbibliothek. Dort gibt es auch ausreichend Arbeitsplätze, um die Akten direkt vor Ort zu bearbeiten.

Klausurentraining

Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften werden regelmäßig Klausuren geschrieben. Zudem besteht jeden Freitag die Möglichkeit, Examensklausuren zu üben (Klausurenkurs). Um die Klausuren unter realen Bedingungen zu schreiben, sollten sie mit Hilfe der jeweils zulässigen Kommentare angefertigt werden. Da zwar jedes Jahr neue Kommentare erscheinen, diese aber meist keine gravierenden Unterschiede haben, ist es ausreichend, wenn ihr Altauflagen benutzt. Diese gibt es auf verschiedenen Wegen:

  • Richter:innen und Staatsanwält:innen bekommen regelmäßig neue Kommentare zur Verfügung gestellt und benötigen ihre alten Kommentare daher meist nicht mehr. Ihr könnt zu Beginn der Station euren Ausbilder fragen, ob er eine Altauflage für euch hat.
  • Einige Buchhandlungen wie Kamloth & Geist in Bremen verkaufen Altauflagen mit einem hohen Rabatt. Da diese Exemplare meist sehr schnell vergriffen sind, empfiehlt es sich, kurz nach Erscheinen einer Neuauflage nach Altauflagen zu suchen.
  • Der APR veranstaltet jährlich eine Kommentarverlosung, bei der ihr leihweise für den Zeitraum eures Referendariats einen Kommentar erhalten könnt. Sprecht uns einfach an, wenn ihr Fragen zum nächsten Termin oder der Verlosung an sich habt.
  • Freitagsklausuren können in der Gerichtsbibliothek geschrieben werden. Dort sind ausreichend Kommentare vorhanden.

Da ihr die jeweiligen Examensklausuren erst mehrere Wochen nach Beginn einer neuen Station schreibt, müsst ihr nicht direkt am Anfang des Referendariats alle Kommentare haben. Es reicht aus, wenn ihr sie nach und nach besorgt.

Zweites Staatsexamen

Im Zweiten Examen sollten Kommentare in der Auflage, die das Gemeinsame Prüfungsamt empfiehlt, genutzt werden. Da dies meist die Neuauflage ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten, Kommentare zu mieten:

  • Juristische Buchhandlungen wie Kamloth & Geist in Bremen
  • Anbieter im Internet wie JurCase, Examenskoffer oder iurastudent

Die Kommentarpakete sind in der Regel limitiert. Daher empfehlen wir, sich direkt zu Beginn des Referendariats hierum zu kümmern. Einige Anbieter geben Gruppenrabatte oder Sonderkonditionen für AG-Sprecher, sodass es sich anbietet, die Kommentarmietung offen in der ganzen Gruppe anzusprechen und zu diskutieren.

Wissenswertes im Referendariat

Als Referendar:in hast du einen jährlichen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, kann zudem gemäß der BremUrlVO Sonderurlaub gewährt werden.

Antrag

Der Urlaub ist schriftlich zu beantragen. Hierfür kann

Der Urlaub kann nur gewährt werden, wenn der Ausbilder zustimmt. Daher ist im Antrag stets anzugeben, ob das Einverständnis bereits vorliegt oder nachgereicht wird.

Einschränkungen und Urlaubssperren

Während des Referendariats gibt es zu Ausbildungszwecken einige Zeiträume, in denen in der Regel kein Urlaub gewährt wird:

  • 1.-4. Ausbildungsmonat
  • Zeitraum, in dem ein Einführungslehrgang stattfindet
  • Tage, in denen das Probeexamen geschrieben wird

Zudem kann nicht für einzelne AG-Tage Urlaub gewährt werden. In diesem Fall ist entweder der Nicht-AG-Tag vor oder nach der Arbeitsgemeinschaft zusätzlich als Urlaubstag zu beantragen.

Nicht genommener Urlaub verfällt nach neun Monaten des Folgejahres.

Bildungsurlaub

Nach dem BremBZG hast du zudem innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren Anspruch auf Gewährung einer bezahlten Bildungszeit von zehn Arbeitstagen. Der sogenannte Bildungsurlaub bietet sich beispielsweise für eine Referendarsfahrt an.

Wissenswertes im Referendariat

Die mündliche Examensprüfung findet in Hamburg statt. Für das Vorgespräch mit dem Vorsitzenden der Prüfungskommission sowie für die mündliche Prüfung fallen regelmäßig Fahrt- und Hotelkosten an. Diese hat jede:r Referendar:in zunächst selbst zu tragen.

Kostenerstattung

  • Auf Antrag können 75% der Fahrt- und Hotelkosten erstattet werden. Die Hotelkostenerstattung ist jedoch auf maximal 65€ begrenzt.
  • Die Kostenerstattung ist bei Frau Bade (Telefon 0421-36159326) zu beantragen. Dem Antrag sind die Fahrtkarten sowie die Hotelabrechnung beizufügen.

Wissenswertes im Referendariat

Das Referendariat vermittelt Einblicke in verschiedene juristische Tätigkeitsfelder und gibt die Möglichkeit, unterschiedliche Berufe kennenzulernen und zu erproben. Für die meisten Referendar:innen steht nach dem zweijährigen Vorbereitungsdienst der Eintritt in die Arbeitswelt an. Dabei stellen sich oftmals viele Fragen, weshalb der Ausbildungspersonalrat gemeinsam mit dem Oberlandesgericht das Mentoring-Programm geschaffen hat.

Wenn du dich für das Programm bewirbst, suchen wir anhand deines Lebenslaufes, deiner Interessen sowie deiner Berufswünsche eine:n passende:n Mentor:in, um dich zum Referendariat austauschen und deine Fragen zum Start in ein erfolgsreiches Berufsleben beantworten zu können.

weitere Informationen zum Mentoring-Programm

Wissenswertes im Referendariat

Ein wichtiges Thema ist die Wahl der Ausbildungsstelle. Daher haben wir euch hierfür nützliche Informationen zusammengestellt. Weitere Entscheidungshilfen für die Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation geben die Erfahrungsberichte ehemaliger Referendar:innen.

Die Ausbildung in der Strafstation erfolgt

  • bei der Staatsanwaltschaft Bremen und Bremerhaven
  • am Amtsgericht Bremen, Bremen-Blumenthal und Bremerhaven

Die einzelnen Plätze sind beschränkt. Über die Zuweisung entscheidet die Referendarabteilung (unter Umständen per Losverfahren). Hierfür fragt sie dich im Voraus nach deiner Präferenz. Die nachfolgenden Informationen sollen deine Entscheidung erleichtern.

Examensrelevanz

Die Strafstation soll dich auf das Examen vorbereiten. In einer Strafrechtsklausur ist in der Regel die Entschließung der Staatsanwaltschaft anzufertigen, also eine Anklage oder einen Einstellungsbescheid zu schreiben. Die zweite Klausur beinhaltet meist die revisionsrechtliche Überprüfung eines Verfahrens.

  • Es zählt zu den Aufgaben der Staatsanwaltschaft, Verfahren einzustellen oder Anklagen zu erheben. Daher lernst du das Anklageschreiben von jemandem, der dies regelmäßig macht. Gleichzeitig kannst du mit deiner verfassten Arbeit einen Teil zum Verfahren beisteuern. Zudem verliest du während deines Sitzungsdienstes zahlreiche Anklagen, sodass du regelmäßig siehst, wie diese aufzubauen sind.

    Allerdings setzen sich Staatsanwält:innen als "Herren des Ermittlungsverfahrens" oft mit Verfahren auseinander, die noch nicht entscheidungsreif sind oder aus denen sich kein hinreichender Tatverdacht ergibt. Daher ist es möglich, dass die meisten deiner Akten nicht zu einer Anklage führen werden. Auch ist es möglich, dass du die Anklage nur zu Ausbildungszwecken schreibst, später das Verfahren jedoch eingestellt oder nur ein Strafbefehl erlassen wird. Selbstverständlich ist dies abhängig von der Abteilung und den laufenden Verfahren, sodass sich hierüber keine pauschale Aussage treffen lässt.

  • Verfahren erreichen das Amtsgericht erst, wenn das Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist und Anklage bereits erhoben wurde. Dennoch fertigst du Anklagen an, indem aus den Ermittlungsakten die jeweilige Anklage herausgenommen wird.

    Auch wenn du die Anklage nur zu Ausbildungszwecken schreibst und diese keine praktische Relevanz hat, so hast du den Vorteil, eine "Musterlösung" zu haben, mit der du deine Arbeit vergleichen kannst. Zudem gehört es zu den Aufgaben der Richter:innen, die Wirksamkeit einer Anklage zu überprüfen. Daher wissen sie genau, worauf es ankommt und welche Fehler üblicherweise seitens der Staatsanwaltschaft geschehen. Da jedoch alle Verfahren zur Anklage oder zum Erlass eines Strafbefehls führen, kannst du hier keine Einstellungsbescheide üben und nur selten über die Entscheidungsreife diskutieren. Schließlich hast du auch die Möglichkeit, am Amtsgericht selbst Urteile zu verfassen, was insbesondere für die Revisionsklausur von Vorteil sein kann.

Teilnahme an Verhandlungen

Das Strafverfahren unterscheidet sich erheblich vom Zivilprozess und bringt Aufgaben und Probleme mit sich, die Gegenstand der strafrechtlichen Revisionsklausur sein können. Im Rahmen von Prozessen eröffnen sich zudem spannende Fragen zur tatsächlichen und rechtlichen Würdigung sowie zu Art und Höhe der Strafe.

  • Richter:innen am Amtsgericht haben in der Regel ein oder zwei feste Verhandlungstage in der Woche, an denen du als Referendar:in teilnimmst. Dadurch erlebst du viele Verfahren und siehst, wie unterschiedliche Staatsanwält:innen auftreten. Deine Teilnahme ist eher passiv, gegebenenfalls fertigst du jedoch das Sitzungsprotokoll an. Die Übernahme einer Verhandlungsleitung durch Referendar:innen ist im Strafprozess nicht erlaubt.
    &nbsp
  • Die Staatsanwaltschaft ist an jedem Strafprozess beteiligt und so kannst du deine:n Ausbilder:in zu Verhandlungen begleiten. Das bringt den Vorteil, dass du nicht nur amtsgerichtliche Prozesse, sondern auch große Verhandlungen am Landgericht miterleben kannst. Gegebenenfalls kannst du das Plädoyer mitverfassen. Die Staatsanwält:innen sind nicht für feste Tage zuständig, sondern werden etwa zwei Wochen im Voraus zugeteilt. Bei Verfahren mit mehreren Sitzungstagen stehen die Termine jedoch meist längere Zeit im Voraus fest.

    Darüber hinaus musst du als Referendar:in der Staatsanwaltschaft Sitzungsdienst übernehmen. Dadurch hast du die einzigartige Möglichkeit, Aufgaben in einer Verhandlung zu übernehmen, eigene Plädoyers zu verfassen und aktiv zu erproben, ob eine staatsanwaltschaftliche Tätigkeit zu dir passt.

Wissenswertes im Referendariat

Referendar:innen der Staatsanwaltschaft übernehmen nach § 142 III GVG eigenständig Sitzungsdienst. Das heißt, sie nehmen in Verhandlungen die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr: Sie verlesen die Anklage, haben das Fragerecht, können Anträge stellen und halten am Ende ein Plädoyer, in dem sie eine bestimmte Strafe oder einen Freispruch beantragen.

Vorbereitung und Ablauf

Der Einführungslehrgang bereitet gezielt auf den Sitzungsdienst und das Halten eines Plädoyers vor. Sobald du zu einem Dienst eingeteilt wurdest, holst du deine Sitzungsakten ab und kannst Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen. Anschließend besprichst du mit deinem Ausbilder, welche Strafe in Betracht kommt, welche Anträge notwendig sind oder ob das Verfahren eingestellt werden sollte.

Die Richter:innen haben Verständnis dafür, dass der Sitzungsdienst etwas Neues ist. Wenn du während der Verhandlung Fragen hast, kannst du über den Bereitschaftsdienst der Staatsanwaltschaft telefonisch deine Anliegen klären. Nach jedem Sitzungsdienst besprichst du deine Verhandlungen und die ergangenen Urteile mit deinem Ausbilder. So wird der Sitzungsdienst im Laufe der Monate zu einer vertrauten Aufgabe.

Arbeitszeit und Einsatzort

Bremer Referendar:innen werden sowohl für Verhandlungen am AG Bremen als auch am AG Bremen-Blumenthal eingeteilt. Auf Antrag werden die Fahrtkosten nach Blumenthal erstattet. Bremerhavener Referendar:innen übernehmen die Verhandlungen am AG Bremerhaven.

Der Sitzungsdienst beginnt etwa zwei Wochen nach Ende des Einführungslehrganges. In der Regel übernimmst du an einem Tag in der Woche alle Verhandlungen, die an diesem Tag bei dem jeweiligen Richter stattfinden. Wie alle Staatsanwält:innen hast du keinen festen Sitzungstag, sondern wirst etwa zwei Wochen im Voraus zugeteilt. Der Ablauf eines Sitzungstages ist sehr unterschiedlich: Die Verfahren können sehr simpel, rechtlich komplex oder durch viele Zeugen lang und schwierig sein. Dementsprechend variiert auch deine wöchentliche Vorbereitungszeit.

Weitere Informationen

Im Sitzungsdienst können prozessuale Besonderheiten auftreten oder Anträge notwendig werden, zum Beispiel der Antrag auf Vorführung oder auf Erlass eines Strafbefehls. Es gibt viele hilfreiche Bücher zum Thema "Sitzungsdienst", so auch in unserem eBook-Paket der Beck-eLibrary.

Wissenswertes im Referendariat

Während des Referendariats ist ein Ergänzungsstudium an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer möglich ("Speyer-Semester"). Die Universität bietet ein breites Angebot von Seminaren, Arbeitsgemeinschaften, Vorlesungen und sonstigen Veranstaltungen.

Semesterzeiten

Ein "Speyer-Semester" dauert drei Monate:

  • Das Sommersemester geht vom 1. Mai bis 31. Juli
  • und das Wintersemester vom 1. November bis 31. Januar.

Wenn du Interesse an einem Speyer-Semester hast, der Lernbeginn aber nicht mit dem Stationsbeginn übereinstimmt, kannst du die Stationen teilweise verschieben. Der Examenstermin ändert sich dadurch nicht. Du wirst dann in Bremen lediglich anderen Begleitkursen zugeschrieben.

Bewerbung und Anmeldung

Referendar:innen können sich nicht unmittelbar bewerben, sondern werden von der Ausbildungsbehörde auf Antrag überwiesen. Der Antrag auf Überweisung ist bei der Referendarabteilung zu stellen. Es gelten folgende Meldefristen:

  • 20. Februar für das Sommersemester (1. Mai bis 31. Juli)
  • 20. August für das Wintersemester (1. November bis 31. Januar)

Weitere Informationen und Kontakt

Für weitere Details zum Speyer-Semester könnt ihr euch an das Studierendensekretariat wenden. Zudem findet ihr in unseren Stellenanzeigen regelmäßig aktuelle Ausschreibungen für das Semester an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften.

Wissenswertes im Referendariat

Sofern ihr weitere Fragen zum Referendariat allgemein oder speziell in Bremen habt, dann zögert nicht und schreibt uns eine E-Mail oder wendet euch an die Referendarabteilung.

Referendar:innen als Kollegium

Im Referendariat ist der Ablauf der Stationen und der Zeitpunkt des Examens fest vorgegeben. Von der Einstellung am 1. April oder 1. Oktober bis zur mündlichen Prüfung. Zwei Jahre geht ihr gemeinsam durch das Referendariat und steht als Gruppe zeitgleich vor den selben Aufgaben und Problemen.

Zu Beginn des Referendariats wird ein AG-Sprecher gewählt.

  • Dieser kümmert sich um die allgemeinen Anliegen des Durchgangs, um so aufkommende Fragen und Probleme schnell zu klären.
  • Zudem ist er ein "Sprachrohr" zum Ausbildungspersonalrat, der Referendarabteilung und den jeweiligen Dozent:innen.

Der AG-Sprecher profitiert mit seiner Arbeit beispielsweise durch Sonderkonditionen bei der Kommentarmietung (JurCase).

Referendar:innen als Kollegium

Um sich als Gruppe besser kennenzulernen, empfehlen wir zu Beginn des Referendariats einen gemeinsamen Ausflug oder eine gemeinsame Reise (Referendarsfahrt).

Referendarsfahrten sind kein Angebot des OLG oder APR, sondern sind eigenständig von den jeweiligen Referendar:innen zu organisieren. Der Gestaltung sind dabei keine Grenzen gesetzt. So könnt ihr euch beispielsweise für einen Kurztrip nach Hamburg entscheiden oder für eine Woche in New York. Auch bei der Gestaltung des Programmes seid ihr komplett frei. Neben normalem Sightseeing bieten aber viele Reiseziele spannende juristische Möglichkeiten. Besucht beispielsweise juristische Museen wie das Foltermuseum in Wien, diskutiert mit Mitarbeitenden internationaler Menschenrechtsorganisationen über die Herausforderungen ihrer Arbeit oder bucht eine Führung durch die Staats- und Parlamentsgebäude eures Reisezieles.

Und so organisiert ihr eure Referendarsfahrt:

  • Die Anfahrt, die Übernachtung und das Programm können komplett eigenständig oder aber mit Hilfe eines externen Anbieter (zum Beispiel Moveo) geplant werden. Externe Anbieter schlagen euch verschiedene Reiseziele und entsprechende Programmpunkte vor und buchen die Unterkunft sowie die An- und Abreise für euch. Hierfür zahlt ihr eine entsprechende Provision.
  • Für die Referendarsfahrt muss kein Urlaub beantragt werden. Vielmehr wird euch eine Dienstbefreiung gewährt. In diesem Fall muss es aber für jeden Tag einen juristischen Programmpunkt geben. Über die Einzelheiten informiert euch die Referendarabteilung.

Referendar:innen als Kollegium